Anspruch auf Pflegegeld besteht, wenn aufgrund einer körperlichen, geistigen bzw. psychischen Behinderung oder Beeinträchtigung ein ständiger Pflegebedarf von mehr als 65 Stunden monatlich für mindestens sechs Monate besteht und die zu pflegende Person über einen gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich verfügt. Die Feststellung der Pflegegeldeinstufung erfolgt am Wohnsitz durch eine Ärztin bzw. einen Arzt oder eine diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegeperson.
Pflegestufen und Höhe des Pflegegeldes
Die Höhe des Pflegegeldes richtet sich nach dem Pflegebedarf, wobei sieben Stufen vorgesehen sind.
Pflegegeldstufen (Werte 2025) |
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Stufe |
monatliches Pflegegeld |
Ø mtl. Pflegebedarf von mehr als |
1 |
€ 200,80 |
65 Stunden |
2 |
€ 370,30 |
95 Stunden |
3 |
€ 577,00 |
120 Stunden |
4 |
€ 865,10 |
160 Stunden |
5 |
€ 1.175,20 |
180 Stunden und zusätzlich ein außergewöhnlicher Pflegeaufwand, insbesondere Notwendigkeit
|
6 |
€ 1.641,10 |
180 Stunden und
|
7 |
€ 2.156,60 |
180 Stunden und
|
Seit dem Jahr 2020 erfolgt eine Anpassung des Pflegegeldes mit dem Pensionsanpassungsfaktor.
Stand: 25. Februar 2025
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