Wird eine Praxis neu eröffnet, so ist vorab die Entscheidung zu treffen, ob die Immobilie gekauft oder gemietet werden soll. Nachfolgend finden Sie einige steuerliche Überlegungen.
Kaufen
Wird eine Immobilie (Haus oder Wohnung) gekauft, geht der Wert ins Betriebsvermögen über. Zu diesem Zweck führen auch Einnahmen/Ausgaben-Rechner ein Anlagenverzeichnis. Am Jahresende wird eine Abschreibung vorgenommen.
Zumeist wird ein Teil des Kaufpreises durch einen Kredit finanziert. Die hierbei anfallenden Kreditzinsen stellen auch Betriebsausgaben dar und mindern so neben der Abschreibung zusätzlich den Gewinn. Wird die gesamte Praxis in späteren Jahren verkauft, unterliegt der Veräußerungsgewinn der Einkommensteuer.
Dabei muss ein Übergang vom Einnahmen/Ausgaben-Rechner zu einem Betriebsvermögensvergleich durchgeführt werden.
Mieten
Die Miete stellt in vollem Ausmaß einen Aufwand dar. Dabei ist darauf zu achten, dass der Vermieter nach Möglichkeit keine Umsatzsteuer in Rechnung stellt.
Durch die unechte Steuerbefreiung der Ärzte können Sie sich die sonst gezahlte Umsatzsteuer nicht durch einen Vorsteuerabzug zurückholen.
Privatnutzung
Nutzen Sie die Immobilie auch privat, so ist sowohl beim Kauf als auch bei der Miete ein Privatanteil auszuscheiden.
Beim Kauf ist der Privatanteil von der Abschreibung und den gegebenenfalls anfallenden Kreditzinsen zu berechnen. In beiden Fällen muss zusätzlich noch ein Privatanteil von den Betriebskosten berechnet werden (z.B. Kosten für Müll, Wasser und Kanal).
Neben den steuerlichen Überlegungen spielen bei dieser Frage noch sehr viele andere Faktoren eine Rolle. Auch sind Änderungen in diesem Bereich durch das aktuelle Sparpaket geplant. Diese Entscheidung sollte deshalb gründlich durchdacht werden.
Stand: 09. Februar 2012
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