Ästhetische Leistungen: Finanz macht Umsatzsteuer jetzt doch zum Thema

Nach der bisherigen Gangart oblag es alleine dem Arzt, darüber zu befinden, ob eine ärztliche Leistung medizinisch indiziert und damit umsatzsteuerfrei ist oder ob es sich um eine umsatzsteuerpflichtige Ästhetik handelt.

Über uns: Wir sind Ihr Steuerberater in Linz und Graz, spezialisiert auf die Betreuung von Ärzten. Kontaktieren Sie uns, wir freuen uns auf ein unverbindliches Erstgespräch.

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