Steuerliche Absetzbarkeit von 24-Stunden-Betreuung

Niemandem ist es zu wünschen. Doch wenn der Fall eintritt, dass eine Pflege notwendig wird, sind Ausgaben für die Pflege zu Hause als außergewöhnliche Belastung ohne Selbstbehalt steuerlich absetzbar.

Über uns: Wir sind Ihr Steuerberater in Linz und Graz, spezialisiert auf die Betreuung von Ärzten. Kontaktieren Sie uns, wir freuen uns auf ein unverbindliches Erstgespräch.

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