Im Herbst 2018 wurde das Patientenverfügungsgesetz überarbeitet. Es ist nun in seiner Neufassung seit 16.01.2019 in Österreich in Geltung. Neu geregelt ist unter anderem:
- Es besteht die Möglichkeit, die Patientenverfügung in ELGA zu speichern, wobei eine Speicherung voraussichtlich frühestens im Jahr 2020 möglich sein wird.
- Es besteht sodann eine Verpflichtung für Gesundheitsberufe, in ELGA einzusehen.
- Gleichzeitig wurde die Gültigkeitsfrist von verbindlichen Patientenverfügungen von fünf auf acht Jahre verlängert. Dies gilt jedoch auch für bereits bestehende Patientenverfügungen.
- Außerdem bedarf die Patientenverfügung bei der Erneuerung keiner juristischen Belehrung mehr. Die Erneuerung kann also durch einen Arzt/eine Ärztin erfolgen.
- Mit der Novellierung ist es nun auch möglich, eine Patientenverfügung bei den Erwachsenenschutzvereinen errichten zu lassen.
- Weiters wurde klargestellt, dass auch bei ausländischen Patienten stets österreichisches Recht anzuwenden ist.
Stand: 27. Mai 2019
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